Satzung der Thurnreuther Liste

Name und Sitz
  1. Der Name des Vereins ist "Thurnreuther Liste" (TL).
  2. Der Sitz der TL ist Thurnreuth/Wegscheid.
  3. Postadresse ist die Adresse des jeweiligen Listenführers.
Zweck
  1. Die TL verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
  2. Der Hauptzweck der TL ist die Beteiligung an Kommunalwahlen in der Marktgemeinde Wegscheid.
  3. Daraus resultiert nach Möglichkeit die Beteiligung an den kommunalen Belangen der Marktgemeinde durch Mitgliedschaft im Gremium des Gemeinderates.
Mitgliedschaft
  1. Mitglied in der TL kann jede/r Bürger/in der Marktgemeinde Wegscheid werden, unabhängig von Geschlecht, Religion oder sozialen Aspekten.
  2. Über die Aufnahme in die TL entscheidet die Vorstandschaft.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes.
  4. Der Austritt kann mündlich oder schriftlich ohne Angabe von Gründen gegenüber der Vorstandschaft erklärt werden.
  5. Über den Ausschluss kann durch die Vorstandschaft beschlossen werden, wenn das Mitglied gegen die Interessen der TL verstoßen hat. Zuvor ist das Mitglied anzuhören.
Beitrag / Finanzierung
  1. Beiträge werden anlassbezogen auf freiwilliger Basis erhoben.
  2. Die TL finanziert sich aus den freiwilligen Beiträgen, sowie Spenden.
  3. Die Kasse wird durch den/die Kassenführer/in verwaltet. Diese/r erhebt nach entspr. Beschluss der Mitgliederversammlung auch die fälligen Beiträge.
  4. Spenden und Beiträge dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke benutzt werden.
Organe
    Die Organe der TL sind
  1. die Vorstandschaft
  2. die Mitgliederversammlung
Vorstandschaft
    Die Vorstandschaft besteht aus
  1. dem/der Vorsitzenden
  2. dem/der Schriftführer/in
  3. dem/der Kassenwart/in
  4. Der/die Vorsitzende vertritt die TL nach außen und ist einzeln vertretungs- und verfügungsberechtigt.
Wahl
Die Vorstandschaft wird jeweils zeitgerecht vor Kommunalwahlen i.R. einer Mitgliederversammlung gewählt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit an Stimmen der anwesenden Mitglieder erhält.

Beschlussfassung
Die Vorstandschaft kann in einfacher Mehrheit Beschlüsse zur Regelung der Angelegenheit der TL fassen - mit Ausnahme einer Satzungsänderung.

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich nach zeitgerechter schriftlicher Einladung des/der Vorsitzenden unter Angabe der geplanten Besprechungspunkte statt. Vor Gemeinderatswahlen werden Mitgliederversammlungen je nach Bedarf durchgeführt. Jedes Mitglied ist zu gleichen Teilen stimmberechtigt. Mindestens einmal jährlich berichtet der/die Kassenwart/in im Rahmen der Versammlung über den Kassenstand. Über jede Mitgliederversammlung wird vom Schriftführer ein Protokoll erstellt.

Satzungsänderung
Eine Änderung der Satzung kann im Rahmen einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Eine geplante Satzungsänderung ist in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

Auflösung
Die Auflösung der TL kann im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Es genügt dazu die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Inkrafttreten
Die Satzung der TL tritt zum 25.10.2013 in Kraft.